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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Toologic GmbH für Rechtsgeschäfte mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen.

Wir, die Toologic GmbH, wickeln die uns erteilten Aufträge allein auf der Grundlage der nachstehend niedergelegten Bedingungen ab. Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit Ihnen, unserem Kunden. Sie gelten auch dann, wenn Sie bei unserem Telefonverkäufer bestellen.

Unsere Bedingungen sind auch dann maßgebend, wenn Sie selbst Bedingungen stellen, die von unseren abweichen. Ihre Bedingungen gelten nur dann, wenn wir die abweichenden Bedingungen Ihnen gegenüber ausdrücklich schriftlich bestätigen.

1. Zustandekommen des Vertrages

Unsere Angebote sind freibleibend und stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, sofern nicht ausdrücklich im Angebot auf die Verbindlichkeit des Angebots hingewiesen wird.

Der Vertrag kommt nach Klärung aller technischen und kaufmännischen Bedingungen durch die Annahme Ihrer schriftlichen Bestellung durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande;das gilt auch, wenn Sie Ihre Bestellung durch unsere Vertreter übermitteln lassen. Unsere Annahme Ihrer Bestellung kann auch durch die von uns vorgenommene Lieferung der von Ihnen bestellten Waren geschehen. Die in der Auftragsbestätigung enthaltenen Erklärungen über die Beschaffenheit der Vertragsprodukte stellen keine Garantie im Sinne von § 276 Abs. 1 BGB dar;es sei denn, wir hätte derartiges ausdrücklich Ihnen in unserer schriftlichen Auftragsbestätigung mitgeteilt und auch angegeben, welchen Erfolg wir garantieren.

Unsere Angaben zum Produkt, einschließlich der Angaben in denen von uns Ihnen überlassenen Katalogen unserer Zulieferer sind lediglich Beschreibungen von Produkteigenschaften. Branchenübliche Abweichungen in Form und Farbe bleiben zulässig.

Wird die Ware in von Ihnen besonders vorgeschriebener Ausführung – nach Zeichnung, Muster oder sonstigen bestimmten Angaben – hergestellt und geliefert, so übernehmen Sie die Gewähr dafür, dass durch die Ausführung Rechte Dritter, insbesondere Patente, Gebrauchsmuster und sonstige Schutz- und Urheberrechte, nicht verletzt werden. Sie sind verpflichtet, uns gegebenenfalls von allen Ansprüchen Dritter, die sich aus einer solchen Verletzung ergeben könnten, freizustellen.

Bestellen Sie Produkte nach von uns Ihnen überlassenen Katalogen, so verwenden Sie die in den Katalogen zu den von Ihnen bestellten Produkten angegebenen Kennziffern.

2. Inhalt unserer Leistungspflicht

Allein unsere Auftragsbestätigung mit der darin enthaltenen Beschreibung der von uns zu erbringenden Leistung legt den Umfang unserer Leistungsverpflichtung sowie die Einzelheiten der Beschaffenheit unserer Leistung fest.

Das gilt auch dann, wenn die von uns geschuldete Leistung nach Ihren Vorgaben, insbesondere nach einer von Ihnen gefertigten Zeichnung zu bewirken ist. Soweit nicht besondere Fertigungsvorgaben in der Zeichnung gemacht sind, dürfen wir die Fertigung im Rahmen der EN, DIN, insbesondere DIN EN 10021 in der jeweils gültigen Fassung oder ISO oder der zum Zeitpunkt der Fertigungsaufnahme geltenden Vornormen vornehmen.

Abweichungen von Maß, Gewicht, Güte und sonstigen Spezifikationen sind nach DIN, EN oder dann zulässig, wenn dies geltende Übung ist. Sonstige Abweichungen bedürfen einer besonderen Vereinbarung.
Wir werden die für die Abwicklung der Verträge erforderlichen Daten elektronisch in der EDV-Anlage speichern und sichern. Die Behandlung dieser Daten erfolgt in Übereinstimmung mit § 33 des Bundesdatenschutzgesetzes und unter Einbindung des Teledienstdatenschutzgesetzes.

3. Preise

Unsere Preise in Angeboten und Auftragsbestätigungen verstehen sich in EURO ab Werk ausschließlich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer und ausschließlich der Kosten für Verpackung, Versand und Transportversicherung. Sämtliche Preise in unserer Auftragsbestätigung – also die Vertragspreise – gelten für die Dauer der in der Auftragsbestätigung genannten Frist. Nachträgliche Herabsetzung der Bestellmengen und/oder die Verringerung vereinbarter Abrufe berechtigen uns zu angemessenen Erhöhungen der vereinbarten Stückpreise und auch etwa verabredeter Werkzeugkostenanteile.

Unseren Preisen liegen die gegenwärtigen üblichen Kalkulationsfaktoren und Einstandspreise zugrunde. Ändern sich bei Abrufaufträgen oder Rahmenverträgen diese nachhaltig, so sind wir berechtigt, die vereinbarten Stückpreise nach billigem Ermessen diesen Kostenänderungen anzupassen. Verlangen wir von Ihnen einen um mehr als 25 % erhöhten Vertragspreis, so sind Sie zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

4. Zahlung

Unsere Rechnungen sind, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto ohne jeden Abzug zahlbar. Bei Zielüberschreitung berechnen wir Ihnen Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der europäischen Zentralbank sowie für jede spätere Mahnung eine Kostenbeteiligung in Höhe von 20,00 €.

Die Hereinnahme von Wechseln und Schecks behalten wir uns ausdrücklich vor. Sie werden grundsätzlich nur zahlungshalber angenommen und gelten erst nach Einlösung als Zahlungsmittel mit befreiender Wirkung. Diskontspesen  und weitere Kosten der Zahlungsmittel gehen zu Ihren Lasten.

Gegenüber unseren Forderungen dürfen Sie nur wegen solcher Gegenforderungen das Zurückbehaltungsrecht ausüben oder mit ihnen aufrechnen, die unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind.

Ergibt sich nach Lieferung nachträglich eine wesentliche Vermögensverschlechterung, die unseren Zahlungsanspruch gefährdet, so sind wir berechtigt, ihn sofort – unabhängig von der Laufzeit zahlungshalber entgegengenommener Wechsel – fällig zu stellen. Geraten Sie mit der Zahlung in Verzug und deutet dies auf eine Gefährdung der Realisierbarkeit eines nicht unerheblichen Teil unserer Forderungen hin, so sind wir berechtigt, die Weiterverarbeitung der gelieferten Ware zu untersagen, diese zurückzuholen und hierzu auch Ihren Betrieb zu betreten.

Diese Rückholung ist nur eine Maßnahme der Sicherung;sie ist kein Rücktritt vom Vertrage. Sie sind berechtigt, die vorstehend genannten Rechtsfolgen durch Sicherheitsleistung in Höhe unseres gefährdeten Zahlungsanspruchs abzuwenden. Leisten Sie vorstehende Sicherheiten innerhalb von uns anzugebender angemessener Frist nicht, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrage berechtigt.

5. Liefertermin und Lieferung

Die Angabe des Lieferzeitpunkts erfolgt nach bestem Wissen ohne Gewähr. Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Tage unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten.

Die Lieferfristen gelten als eingehalten, wenn die von uns geschuldeten Teile im vereinbarten Zeitpunkt unser Unternehmen verlassen oder aber von uns im Lieferwerk zur Verfügung gestellt werden, wenn Sie sich im Verzuge der Annahme befinden. Wir geraten nicht in Verzug, wenn die Lieferung in Folge eines Umstandes unterbleibt, den wir nicht zu vertreten haben. Wir vereinbaren, dass nicht zu vertreten sind Ereignisse höherer Gewalt, Streiks und Aussperrungen, Unfälle und sonstigen Ursachen, die eine teilweise oder vollständige Arbeitseinstellung bedingen, wie etwa Materialmangel, Mangel an Betriebstrom, Transportschwierigkeiten, Schwierigkeiten in der Energieversorgung, Betriebsstörungen aller Art auch im Zuliefererbetrieb. In all diesen Fällen sind wir berechtigt, die Lieferung an Sie um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. In allen Fällen werden wir Ihnen jedoch unverzüglich den Beginn und das voraussichtliche Ende derartiger Behinderungen umgehend mitteilen.

Im Fall unseres Lieferverzuges haben Sie uns schriftlich eine mit Ablehnungsandrohung versehene angemessene Nachfrist von mindestens 15 Arbeitstagen zu setzen. Nach deren fruchtlosem Ablauf können Sie das Recht auf Rücktritt oder Schadensersatz nur für den Teil des Vertragsumfangs geltend machen, der von uns noch nicht erfüllt ist. Auf Wegfall des Interesses können Sie sich jedoch nicht berufen.

Treten bei Ihnen wesentliche Vermögensverschlechterungen nach Vertragsschluss ein oder werden derartige Vermögensverschlechterungen erst nach Vertragsschluss bekannt, so haben wir das Recht, unsere Leistungen zu verweigern oder zu verlangen, dass Sie die Gefährdung des Vertragszwecks durch Vorkasse oder eine ausreichende Sicherheitsleistung beseitigen. Kommen Sie dem Verlangen auf Sicherheitsleistung innerhalb von uns gesetzter angemessener Frist nicht nach, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz zu verlangen.

Unsere Lieferungen erfolgen ab unserem Geschäftssitz auf Ihre Kosten und Gefahr.

Die Verpackungskosten und Versandkosten sind nicht in dem Preis enthalten.

Bei Anlieferung haben Sie die Lieferung auf erkennbare Schäden der Verpackung oder des Transportguts zu untersuchen und, falls derartiges festgestellt wird, bei der Anlieferung auf den Frachtpapieren zu vermerken. Äußerlich nicht erkennbare – verdeckte – Transportschäden sind uns innerhalb von 8 Tagen anzuzeigen.

Die Lieferung erfolgt stets in handelsüblicher Ausführung. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Teillieferungen gelten als Geschäft für sich. Sie werden gesondert in Rechnung gestellt und sind besonders zu bezahlen.

Transportweg und Transportmittel sowie die Bestimmung des Spediteurs oder Frachtführers sind mangels besonderer Vereinbarung uns überlassen. Versandbereit gemeldete Ware müssen Sie unverzüglich übernehmen, anderenfalls sind wir berechtigt, sie nach eigener Wahl zu versenden oder auf Ihre Kosten und Gefahr zu lagern. Bei weitergehenden Transportschäden haben Sie unverzüglich eine Tatbestandsaufnahme bei den zuständigen Stellen (Havarie-Kommissar) zu veranlassen. Mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werks oder Lagers, geht die Gefahr auf Sie über.